Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 665/2020 vom 12.10.2020

Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes und anderer Vorschriften beschlossen. Kern des Gesetzes ist u.a., dass zentrale Netzausbauvorhaben benannt und aktualisiert werden. Die Liste der Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht, wird aktualisiert. Grundlage ist der Netzentwicklungsplan 2019-2030. Er berücksichtigt erstmals das in dieser Legislaturperiode erhöhte Ziel der Bundesregierung, im Jahr 2030 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent zu erreichen. Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich Bundesminister Altmaier sowie die Energieminister der betroffenen Länder im Juni des vergangenen Jahres verständigt hatten. Überdies werden einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben zu fördern (unter anderem Straffung von Anhörungen im sogenannten Nachbeteiligungsverfahren). Der Gesetzentwurf kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/G/gesetzentwurf-aenderung-des-bundesbedarfsplangesetzes-und-anderer-vorschriften.pdf?__blob=publicationFile

Az.: 28.6.12-001/001 we

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