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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 307/1998 vom 20.06.1998
Gesetzentwurf zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Das Land Baden-Württemberg hat dem Bundesrat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes" (Drucksache 322/98) zugeleitet. Ziel dieses Antrages ist es, alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts unter gewissen Voraussetzungen von der Besteuerung auszunehmen.
Nach § 4 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz ist von der Besteuerung ausgenommen "der Erwerb eines Grundstücks durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn ..." . Nach dem jetzigen Recht ist daher der Erwerb von Grundstücken durch andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Anstalten und Stiftungen, nicht von der Besteuerung ausgenommen. Nach dem Willen Baden-Württembergs soll dies geändert werden, indem in § 4 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz die Worte "durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts" durch die Worte "durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts" ersetzt werden. Diese Änderung soll erstmals auf Erwerbsvorgänge angewandt werden, die nach dem 31. Dezember 1997 verwirklicht werden.
Az.: IV-922-10