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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 558/2000 vom 05.10.2000
Gesetzentwurf zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts
Der Bundestag hat jüngst den Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts (Drs. 14/3781) beschlossen. Danach soll künftig die Anrechnung des Kindergeldes unterbleiben, soweit der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelbetrages zu leisten. Die beabsichtigte Neuregelung, zu der die kommunalen Spitzenverbände entgegen den Bestimmungen in der Geschäftsordnung des Bundestages nicht gehört wurden, obwohl kommunale Belange in erheblichem Maße berührt sind, würde massive Auswirkungen für die kommunale Jugendhilfepraxis bedeuten.
Die vorgesehene Neuregelung würde aus Verbandssicht zu einer weiteren Komplizierung des Unterhaltsrechts, einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand aufgrund des Wegfalls des Vorteils der Dynamisierung und häufig auch zu Zweigleisigkeit von Unterhaltsverfahren führen.
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich im Vorfeld der Bundesratsitzung am 29. September 2000 sowohl an die Justizminister als auch an die Jugendminister der Länder mit der Bitte gewandt, im Bundesratsverfahren der beabsichtigten Neuregelung des § 1612 b BGB nicht zuzustimmen.
Az.: III 737