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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 737/2003 vom 08.09.2003
Gesetzentwurf zur Sicherung der Existenzgrundlagen
Die Hessische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Existenzgrundlagen beschlossen, der in den Bundesrat eingebracht werden soll. Mit dem Existenzgrundlagengesetz soll u.a. die Arbeitslosen- und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau zusammengeführt werden, wobei die Zuweisung aller Vermittlungs-, Beratungs- und Leistungsaufgaben an die kreisfreien Städte und Landkreise erfolgen soll.
Das Land Hessen strebt zum Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen eine Änderung des Grundgesetzes dergestalt an, dass durch Änderung des Artikels 106 b den Ländern ab dem 1. Januar 2005 für diejenigen durch Arbeitslosigkeit verursachten Aufwendungen, für die keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung bereitstehen, ein Beitrag aus dem Steueraufkommen des Bundes zustehen soll. Das Nähere soll ein Bundesgesetz regeln. Die Länder sollen durch das Gesetz sicherstellen, dass die vom Bund erstatteten Aufwendungen in voller Höhe an die zuständigen Träger weitergeleitet werden. Die Regelung orientiert sich an der so genannten „ÖPNV-Regelung“ des Grundgesetzes und gewährt durch einen im Entwurf vorgesehenen Erstattungssatz von zwei Drittel der Aufwendungen eine gewisse Dynamisierung.
Nach erster Durchsicht des Gesetzentwurfs werden keine der Argumente entkräftet, die gegen eine Kommunalisierung der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sprechen. Vielmehr bleibt die Frage ungeklärt, wie die Kommunen in einen überregional organisierten ersten Arbeitsmarkt Arbeitskräfte vermitteln sollen. Es besteht die Gefahr eines überdimensionierten kommunal finanzierten zweiten Arbeitsmarktes, zumal für erwerbsfähige Personen innerhalb eines Monats Arbeitsgelegenheiten (Erwerbstätigkeit, Beschäftigung oder Hilfen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit) anzubieten sind. Durch die vorgesehenen Lohnfreistellungen wird das von DStGB und StGB NRW bislang abgelehnte kommunal finanzierte Kombilohnmodell eingeführt.
In der Arbeitsgruppe „Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe“ der Gemeindefinanzreformkommission war Kritik an großzügigen Einkommensfreibeträgen u.a. damit begründet worden, dass dieses zu einer Absenkung des gesamtwirtschaftlichen Lohngefüges und nachfrageseitigen Mitnahmeeffekten führen wird. Mit den Lohnzuschlägen wird eine weitere dauerhafte Subventionierung auf Kosten der Kommunen eingeführt.
Az.: III 845