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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 546/2016 vom 06.07.2016
Gesetzentwurf zur Stärkung des ÖPNV in NRW
Das Land Nordrhein-Westfalen will künftig mehr Finanzmittel für Bus, Bahn und Straßenbahnen zur Verfügung stellen. Den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr hat das Kabinett gebilligt. Der Entwurf wird nun nach den Sommerferien im Landtag beraten. Mit den vom Bund in Aussicht gestellten zusätzlichen Mitteln sollen beispielsweise mehr Gelder für den ÖPNV in die Ballungsgebiete und den ländlichen Raum fließen und landesweit die Barrierefreiheit an den Haltestellen und in den Fahrzeugen erhöht werden. Der Entwurf zum ÖPNV-Gesetz enthält folgende wesentliche Regelungen:
- Zur Finanzierung von Bussen und Bahnen soll die ÖPNV-Pauschale ab dem kommenden Jahr um 20 Millionen Euro auf landesweit 130 Millionen Euro erhöht werden.
- Ein Gutachten soll den Sanierungsbedarf im Stadtbahnbereich ermitteln. Im Anschluss daran sollen wichtige Erneuerungsmaßnahmen über ein Landesprogramm gefördert werden.
- Mit einem speziellen Förderprogramm sollen Stadtbahn- und Bushaltestellen barrierefrei gestaltet werden.
- Schienenstrecken sollen über ein Landesprogramm reaktiviert und elektrifiziert werden können, wenn dies volkswirtschaftlich sinnvoll ist.
- Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll die Anschaffung von Elektrobussen über ein gesondertes Programm des Landes gefördert werden.
- Für den zweckverbandsübergreifenden schienengebundenen Personennahverkehr soll das Land eine Streitschlichterrolle mit anschließendem Weisungsrecht erhalten.
- Mit der anstehenden Novellierung soll das Gesetz entfristet werden, um die Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen.
Der Bund hatte zugesagt, ab diesem Jahr die Regionalisierungsmittel für den ÖPNV bundesweit auf 8,2 Milliarden Euro anzuheben. Außerdem steigt die Dynamisierungsrate von derzeit 1,5 auf 1,8 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel soll der sogenannte „Kieler Schlüssel“ angewendet werden. Dieser sieht vor, dass der Anteil von Nordrhein-Westfalen an den Mitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2030 auf 18,99 Prozent angehoben wird. Bisher erhält NRW nur einen Anteil von 15,76 Prozent.
Az.: 33.3.2-001/003