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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 462/2021 vom 04.08.2021
Gesetzesvorhaben im Energiebereich in Kraft getreten
Mit Schnellbrief Nr. 365 vom 28. Juni 2021 hatten wir Sie über den Gesetzentwurf zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht informiert, in dem insbesondere erstmalig die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Photovoltaik-Freiflächenanlagen geregelt wird (Art. 11 § 6 EEG 21). Das Artikelgesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) ist am 27. Juli 2021 vorbehaltlich einzelner in Art. 15 des Gesetzes genannter Regelungen in Kraft getreten.
Des Weiteren ist die Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860) am 20.07.2021 in Kraft getreten. Kern der Verordnung ist die Konkretisierung der EEG-Umlagebefreiung von grünem Wasserstoff. Hierzu definiert die Verordnung, was grüner Wasserstoff ist.
Az.: 28.6.6-001/004 we