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StGB NRW-Mitteilung 123/2014 vom 04.02.2014
Gespräch auf Bundesebene über Armutszuwanderung
Am 27. Januar 2014 fand auf Einladung von Bundesstädtebauministerin Dr. Hendricks in Berlin ein Gespräch mit Kommunalvertretern zur Armutszuwanderung statt. Vertreten waren seitens der Kommunen insbesondere Oberbürgermeister betroffener Städte. Für den DStGB nahm Herr Beigeordneter Norbert Portz an dem Gespräch teil. Ziel und Inhalt des Austauschs war es, für die von einem starken Zuzug einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen betroffenen Kommunen Unterstützungsmöglichkeiten bei den notwendigen Integrationsanforderungen vor Ort zu finden. Hier kann auch das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt — Investitionen im Quartier“, das zurzeit mit 40 Millionen Euro pro Jahr Bundesmitteln finanziert wird, einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung besonders betroffener Kommunen leisten.
Die Bundesministerin und die Kommunalvertreter stimmten in der Grundeinschätzung überein, dass der überwiegende Anteil der Zuwanderer, deren Zahl mit Inkrafttreten der vollständigen Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien zu Beginn dieses Jahres weiter zugenommen hat, gut in unserer Gesellschaft integriert sei. Dies darf und kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es in einigen Kommunen erhebliche Probleme und Integrationsanforderungen gibt. Diese Probleme müssen dringend angegangen werden. Sie werden insbesondere durch den starken Zuzug sozial- und einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen ausgelöst. Missstände bestehen insoweit häufig in den Bereichen Wohnungsversorgung, Gesundheitsschutz, Bildung und zum Teil auch im Bereich der Sicherheit und Kriminalität. Durch diese Probleme dürfe die „positive Zuwanderungskultur“ in den Städten nicht beeinträchtigt werden.
Die Probleme betreffen oft ohnehin bereits belastete Stadtteile, wovon viele Programmgebiete der Sozialen Stadt betroffen sind. Die Kommunen forderten, die vom Ministerium zugesagte Aufstockung des Programms „Soziale Stadt“ von gegenwärtig 40 Millionen Euro auf zukünftig 150 Millionen Euro dürfe nicht zulasten der anderen Stadterneuerungsprogramme gehen. Zwischen den Gesprächspartnern war unstreitig, dass sich die Frage, ob sich Zuwanderer gut integrieren, vor Ort im Stadtteil und in der Nachbarschaft entscheidet. Hierbei spielen insbesondere der Erhalt einer ordnungsgemäßen Unterkunft und einer Krankenversicherung ebenso eine entscheidende Rolle wie das Erlernen der Sprache und das zur Schule gehen der Kinder.
Die Kommunalvertreter forderten, dass sich insbesondere die Förderprogramme der EU sowie von Bund und Ländern hinsichtlich der Höhe und der Art und Weise der Förderung den neuen Gegebenheiten anpassen müssen. So sei es unbedingt erforderlich, dass auch finanziell notleidende Kommunen in die Lage versetzt werden, etwa Immobilien zum Zwecke der Unterbringung der Zuwanderer anzumieten oder aufzukaufen bzw. in Stand zu setzen und zu sanieren.
Bei nicht mehr genutzten Bundesliegenschaften müsse der Bund diese Immobilien preiswerter an die Kommunen abgeben. Das Programm „Soziale Stadt“ müsse für derartige Liegenschaften auch dann flexibel nutzbar sein, wenn diese nicht in Gebieten mit sozialen Missständen liegen. Das Geld muss nach den Worten der Kommunalvertreter dahin fließen, wo die Probleme sind. Im Übrigen müsse statt einer Unterbringung zu vieler Armutszuwanderer auf zu engem Raum eine De-Konzentration auch über die Unterstützungsprogramme erreicht werden. Hierzu gehöre es, dass der Bund Maßnahmen mit mehreren Zielgruppen und nicht nur einseitig mit einer Konzentration bestimmter Bevölkerungsgruppen fördere.
Neben einer finanziell erforderlichen und sehr viel besseren Ausstattung des Programms „Soziale Stadt“ ist es nach Auffassung der Gesprächsteilnehmer wichtig, nicht nur die von diesem Programm unterstützen Stadteil- oder Familienzentren sowie die Quartiersmanager zu fördern, sondern auch mit den anderen Akteuren (Kirchen, Sozialträger etc.) eng zusammenzuarbeiten. Dabei dürfe auch die Drittelfinanzierung bei dem Programm „Soziale Stadt“ von Bund, Ländern und Kommunen dann kein Problem werden, wenn eine Stadt finanziell nicht in der Lage sei, ihren Eigenanteil zu leisten.
Die Kommunalvertreter machten nochmals deutlich, dass Hauptgrund der Armutszuwanderung die starken Lebensstandard- und Einkommensunterschiede zwischen Deutschland und insbesondere Rumänien und Bulgarien sind. Hier sei insbesondere die EU gefordert, über ihre Sozialfonds und deren Kontrolle eine Angleichung der Verhältnisse in den betroffenen Ländern herbeizuführen. So sei es unverständlich, dass Rumänien und Bulgarien von den ihnen aus dem EU-Fonds zur Verfügung gestellten Milliarden-Mitteln nur einen geringen Teil abgerufen haben.
Die Bundesministerin und die Kommunalvertreter vereinbarten den Austausch vorbildlicher und innovativer Ansätze. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sich auch der eigens eingerichtete Ausschuss der Staatssekretäre, in dem auf Forderung der Kommunalvertreter die Kommunen einbezogen werden sollen, mit der Armutszuwanderung und damit auch der Unterstützung der Kommunen befassen wird. (Quelle: DStGB Aktuell vom 27.01.2014)
Az.: I 05-06