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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 223/2003 vom 19.02.2003
Gespräch mit Abteilungsleiter Straßenwesen
Am 7.2.2003 fand auf Vorschlag der Geschäftsstelle ein Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit dem neuen Abteilungsleiter Straßenwesen im Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung, Herrn Ltd. Ministerialrat Ekhart Maatz, statt.
Über die Vitalisierung des Straßenraums durch Flexibilisierung des Sondernutzungsrechts wurde dabei erörtert, die Thematik ggf. durch einen Pilotversuch weiter zu verfolgen. Der Ausschuß für Strukturpolitik und Verkehr hatte hierzu am 29.10.2002 in einem Beschluß neue Chancen zur Attraktivierung und Revitalisierung von Innenstadtlagen gesehen. Die Geschäftsstelle schlug vor, durch Eröffnung des Rechtsinstituts der Beleihung in § 18 Straßen- und Wegegesetz NRW die rechtliche Grundlage für flexible Nutzungen des Straßenraums zu schaffen.
Seitens der Geschäftsstelle wurde auch die Beseitigung von Unfall- und Ölspuren auf Bundes- und Landesstraßen durch die örtlichen Ordnungsämter bzw. durch die freiwillige Feuerwehr angesprochen. Die Städte und Gemeinden verlangen vom überörtlichen Baulastträger eine Kostenbeteiligung, wenn außerhalb der normalen Dienstzeiten der Straßenbaubehörden derartige Unfallspuren beseitigt werden. Einzelne Gemeinden beginnen inzwischen damit, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. In dem Gespräch entstand der Eindruck, daß es auf Landesseite ein Entgegenkommen bei der Kostenbeteiligung geben könnte.
Angesprochen wurde auch die sog. "Brötchentaste". Bislang verhindert eine Regelung im Straßenverkehrsgesetz, daß die Städte und Gemeinden im Rahmen der Erhebung von Parkgebühren die erste Viertel- oder halbe Stunde kostenfrei stellen können. In mehreren Mitgliedskommunen ist dies aber aus Wirtschaftsförderungs-Erwägungen erwünscht. In dem Gespräch wurde Einigung darüber erzielt, daß das Land NRW die Unterstützung einer Gesetzesinitiative von Bayern und Hessen im Bundesrat prüft, wonach der kommunale Spielraum bei der Bemessung von Parkgebühren, insbesondere für Kurzzeitparken, vergrößert werden soll.
Schließlich wurden in dem Gespräch auch verkehrsrechtliche Themen angesprochen. So wird es voraussichtlich eine neue Diskussion um die Behandlung von Inline-Skatern im System der StVO geben. Der Städte- und Gemeindebund hatte hier durch seinen Ausschuß für Strukturpolitik und Verkehr eine konkrete Regelungsmöglichkeit vorgeschlagen. Diese stieß in dem Gespräch inhaltlich auf weitgehende Zustimmung.
Az.: III/1 642 - 30