Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 520/2013 vom 29.07.2013

Gespräch mit Übertragungsnetzbetreibern

Am 24.07.2013 hat es ein Treffen zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden und den Übertragungsnetzbetreibern zum Thema Netzausbau und Akzeptanz gegeben.

Im Mittelpunkt des Gesprächs standen dabei zwei Themen. Zum einen die Finalisierung eines gemeinsamen Papiers über Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten von betroffenen Kommunen und Bürgern beim Netzausbau und zum anderen um ein Muster für Ausgleichszahlungsvereinbarungen, die zwischen den Netzbetreibern und vom Übertragungsnetzausbau betroffenen Städten und Gemeinden abgeschlossen werden können.

Der Erarbeitung eines gemeinsamen Vertragsmusters für die Ausgleichszahlungen stehen aus Sicht der Netzbetreiber derzeit noch rechtliche Unsicherheiten entgegen, die zu klären seien. Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass es in zwei wesentlichen Punkten schwierig sein wird, zu einer Einigung zu kommen: Die betrifft zum einen den Zeitpunkt für die Ausgleichszahlung und zum anderen deren Höhe. Hinsichtlich des ersten Aspekts stehen die Netzbetreiber auf dem Standpunkt, dass eine Zahlung erst mit Inbetriebnahme der Leitung erfolgen kann. Im Übrigen stellt die in der Stromnetzentgeltverordnung vorgesehene Höhe von 40.000 € pro Kilometer aus Sicht der Netzbetreiber die absolute Grenze für die Höhe der Ausgleichszahlungen dar.

Es wird Mitte August ein weiteres Abstimmungsgespräch mit den Netzbetreibern geben.

Kommt es nicht zu einer Einigung auf ein gemeinsames Vertragsmuster für Ausgleichszahlungen, planen wir zusammen mit dem Deutschen Städtetag ein eigenes Vertragsmuster zu erstellen.

Über das weitere Verfahren werden wir informieren.

Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass im Internetangebot der Bundesnetzagentur Informationen und Vorträge der Dialogveranstaltung zum Netzausbau mit den kommunalen Spitzenverbänden abrufbar sind. Sie finden diese unter www.netzausbau.de in der Rubrik „Mitreden“, Unterrubrik „Termine“.

Az.: II/3 811-00/9

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