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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 686/1999 vom 05.10.1999
Gestattungsverträge für kommunale Leitungen in Bahnliegenschaften
Müssen kommunale Leitungen durch Liegenschaften der DB AG, insbesondere durch Schienengrundstücke, gelegt werden, so legt bislang die DB der Gemeinde ein mit den kommunalen Spitzenverbänden nicht abgestimmtes Vertragsformular vor, wonach im wesentlichen ein sehr hohes pauschales Prüfungsentgelt verlangt wird und die Haftungsfragen zu Lasten der Gemeinde geregelt werden.
Der DStGB steht derzeit in Verhandlungen mit der DB AG, um hier Verbesserungen für die Städte und Gemeinden zu erreichen. Die DB hat sich bereit erklärt, die Forderungen nach einem pauschalen Prüfungsentgelt fallen zu lassen. Der DStGB weist darauf hin, daß diese Pauschalvergütung zukünftig durch ein spitz abgerechnetes Prüfungsentgelt ersetzt wird. Weitere Einzelheiten sind der Intranet-Seite des NWStGB unter der Rubrik Fachinformation und Service/Wirtschaft und Verkehr zu entnehmen.
Az.: III/1 645-00