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StGB NRW-Mitteilung 553/2018 vom 17.10.2018

Gesundheitsausgaben in NRW 2016 um vier Prozent höher

Im Jahr 2016 beliefen sich die Gesundheitsausgaben in Nordrhein-Westfalen auf 77,7 Milliarden Euro; das waren vier Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das nicht nur 21,8 Prozent der für diesen Bereich angefallenen Gesamtausgaben, sondern auch die höchsten Ausgaben aller Länder Deutschlands. Bei den Pro-Kopf-Gesundheitsausgaben lag NRW 2016 mit 4.344 Euro je Einwohner etwa im Bundesdurchschnitt (4.330 Euro je Einwohner). Die höchsten Ausgaben pro Kopf wurden für Brandenburg (4.601 Euro) und das Saarland (4.567 Euro), die niedrigsten für Bremen (3.861 Euro) und Hamburg (4.138 Euro) ermittelt.

Den höchsten Anteil an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsausgaben hatte mit 58,2 Prozent die gesetzliche Krankenversicherung. Der Bereich „private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck” trug 13,1 Prozent der Ausgaben, gefolgt von den privaten Krankenversicherungen (8,7 Prozent) und den sozialen Pflegeversicherungen (8,1 Prozent). Die restlichen Ausgaben entfielen auf die öffentlichen Haushalte (4,8 Prozent), die Arbeitgeber (4,2 Prozent), die gesetzliche Unfallversicherung (1,6 Prozent) und die gesetzliche Rentenversicherung (1,2 Prozent).

Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf Berechnungen der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder” (GGRdL). Weitere Daten sowie methodische Hinweise finden Sie im Internet unter www.ggrdl.de. Ausführliche Ergebnisse wird eine in Kürze erscheinende Gemeinschaftsveröffentlichung enthalten, die dann im Statistikportal der Statistischen Landesämter www.statistikportal.de oder unter www.ggrdl.de als kostenloser Download zur Verfügung stehen wird.

Die hier verwendeten Daten zur Gesundheitswirtschaft basieren auf der wirtschaftszweigbezogenen Abgrenzung der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder (AG GGRdL) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) - Quelle: IT.NRW vom 10.10.2018.

Az.: 37.0.1.1.-002/004

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