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StGB NRW-Mitteilung 433/1999 vom 05.07.1999
Gesundheitsreform 2000
Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreform 2000) vorgelegt. Der Text ist einschließlich der Begründung auf der Web-Seite des BMG unter http//www.bmgesundheit.de abrufbar. Von besonderer Bedeutung für die Städte, Kreise und Gemeinden sind zum einen die Auswirkungen auf den Gesundheitsdienst, zum anderen auf den stationären Bereich (Krankenhäuser). Das Präsidium des DStGB hat sich auf seiner letzten Sitzung für die Beibehaltung des öffentlichen Sicherstellungsauftrages ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 die finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser so zu gestalten, daß diese ihren Verpflichtungen zu einer bürgernahen gesundheitlichen Versorgung auch in der Fläche weiterhin nachkommen können.
Im einzelnen hat das Präsidium folgenden Beschluß gefaßt:
- Die kleinen Krankenhäuser im ländlichen Raum (80 % der Fläche Deutschlands) sind ein existentieller Bestandteil für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden. Im Interesse einer bürgernahen Versorgung mit Krankenhausleistungen insbesondere in der Fläche ist daher eine verantwortliche Einbindung der Kommunen in die Krankenhausplanung unerläßlich.
- Öffentliche Förderung, Planungskompetenz der Länder und ein ausreichendes Finanzaufkommen stehen in einem engen Zusammenhang mit dem Sicherstellungsauftrag der Länder und kommunalen Gebietskörperschaften, die damit für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen verantwortlich sind. Das Präsidium tritt für eine Beibehaltung dieses öffentlichen Sicherstellungsauftrages ein.
- Das Präsidium fordert daher die Bundesregierung auf, im Rahmen der Gesundheitsreform 2000 die finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser so zu gestalten, dass diese ihren Verpflichtungen zu einer bürgernahen gesundheitlichen Versorgung auch in der Fläche weiterhin nachkommen können. Insbesondere muss im Rahmen der geplanten Strukturreform eine rückwirkende Änderung der Bundespflegesatzverordnung dahingehend erfolgen, dass die volle Refinanzierung tarifbedingter Personalkostensteigerungen im Krankenhausbereich ermöglicht wird.
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sehen es hinsichtlich der stationären Versorgung als bedenklich an, allein den gesetzlichen Krankenkassen auf der Basis eines begrenzten Finanzvolumens zukünftig die alleinige Finanzverantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen zu übertragen. Die Einführung eines Globalbudgets und eines landesweiten Gesamtbetrages, die Einführung von Entgelten in Krankenhäuser ohne einen gesetzlich festgelegten Individualisierungsanteil, der die Struktur der Krankenhäuser nach Größe und Versorgungsauftrag berücksichtigt, die Abschaffung des Kontrahierungszwanges für Krankenhäuser, die nicht bis zum 1.1.2003 im Krankenhausplan eines Landes sind, die Einführung einer Integrationsversorgung ohne bindende Einbeziehung von Krankenhäuser in ländlichen Regionen sowie die fehlende gleichberechtigte Einbindung der Leistungserbringer können zu einer Gefährdung der bürgernahen Versorgung mit Krankenhausleistungen führen.
Az.: III 501