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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 539/2008 vom 28.07.2008
Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs
Der Bundesrat und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben einen gleichlautenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Sicherstellung der Qualität des Schienennetzes sowie des Umfangs der Schienenfernverkehrsangebote beinhaltet. Die beschlossene weitere Privatisierung der DB AG, nach der 24,9 % Verkehrssparten der DB AG an der Börse gehandelt werden sollen, soll ohne eine gesetzliche Regelung durchgeführt werden. Sowohl die Länder, als auch die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten jedoch eine gesetzliche Regelung verlangt.
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Verpflichtung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die Schienenwege in einem festgelegten uneingeschränkten nutzbaren Zustand zu erhalten. Grundlage hierfür soll eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen der Bahn und dem Bund sein. Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zum Umfang des Schienenpersonenfernverkehrs. Danach sollen alle Oberzentren mit Schienenanschluss und Städte mit besonderen Verknüpfungsfunktionen im Regionalverkehr durch mindestens sechs Fernzugpaare des Linienverkehrs pro Tag im überregionalen Fernverkehrsnetz verbunden sein. Der Gesamtumfang der Zugverkehrsleistungen soll dem der erbrachten Zugkilometerleistung des Jahres 2007 entsprechen.
Az.: III 645-00