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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 38/2021 vom 04.01.2021
GFG 2021 und HHG 2021 in Kraft getreten
Am 31.12.2020 wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2021 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 - GFG 2021) sowie das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 – HHG 2021) verkündet.
Beide Gesetze sind am 01.01.2021 in Kraft getreten.
Außerdem hat das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mit Pressemitteilung vom 22.12.2020 auf Basis vorläufiger Ergebnisse über die Schulden des öffentlichen Gesamthaushalts zum 30.09.2020 informiert. Danach sind die öffentlichen Schulden im 3. Quartal 2020 auf einen neuen Höchststand gestiegen: Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) war beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute sowie sonstiger inländischer und ausländischer Bereich, z. B. private Unternehmen im In- und Ausland) zum Quartalsende mit 2.195,1 Milliarden Euro verschuldet. Bereits Ende des 2. Quartals 2020 war der bis dahin höchste in der Schuldenstatistik ermittelte Schuldenstand erreicht worden (2.109,2 Milliarden Euro). Eine ähnlich hohe Verschuldung hatte es davor Ende 2012 mit 2.068,3 Milliarden Euro gegeben. Seither waren die öffentlichen Schulden jedes Jahr gesunken. Damit stieg die öffentliche Verschuldung zum Ende des 3. Quartals 2020 gegenüber dem Jahresende 2019 um 15,6 % oder 296,4 Milliarden Euro. Der Anstieg ist im Wesentlichen in der Aufnahme finanzieller Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise begründet. Gegenüber dem 2. Quartal 2020 nahm der Schuldenstand um 4,1 % (+85,9 Milliarden Euro) zu.
Az.: 41.1.1-015/005, 41.4.2-002/005, 41.5.4-001/001 mu