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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 400/2015 vom 29.06.2015
GIS Best Practice Award 2015
Mit dem GIS Best Practice Award des DVW — Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V., werden seit 2008 GIS-Projekte ausgezeichnet, die beispielgebend sind und zukünftigen GIS-Projekten als Vorbild und Referenz dienen. Durch die Auszeichnung wurde über die Jahre die Publizität der prämierten Projekte signifikant erhöht und der Wissenstransfer im Geoinformationswesen gefördert.
Der GIS Best Practice Award des DVW wird seit 2008 jährlich im Rahmen der Intergeo vergeben. Zur Teilnahme sind Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen aufgefordert. Der GIS Best Practice Award ist auch im Jahr 2015 mit einem Preisgeld von 5.000 Euro verbunden.
Grundlage für den Preis ist ein Bewerbungsverfahren das auch für Teilnehmer, die nicht DVW-Mitglieder sind, offensteht. Dabei muss der Preisträger die Ergebnisse eines erfolgreich umgesetzten GIS-Projektes innerhalb der Bundesrepublik, mit Blick auf im Bewerbungsdokument vorgegebene Kriterien, beschreiben (siehe unten). Für die Erstellung der standardisierten Bewerbungsunterlagen sollten ein bis zwei Zeitstunden ausreichen. Die Unterlagen zur Bewerbung und weitere Hinweise finden sich auf der Website des DVW unter der Rubrik Wettbewerbe (www.dvw.de/gbpa). Der DVW freut sich über aussagekräftige Bewerbung für den GIS Best Practice Award 2015 bis zum 31. Juli 2015.
Der Preis wird publikums- und pressewirksam bei der Eröffnung der jeweils stattfindenden Intergeo — 2015 in Stuttgart — übergeben. Der Preisträger hat die Möglichkeit zu einer Präsentation während der Intergeo und kann einen Fachartikel in der zfv veröffentlichen. Die vorgegeben Kriterien lauten:
- Technische Innovation
- Wirtschaftlichkeit (z. B. Kosteneinsparungen, Einnahmen, …)
- Gesellschaftliche Bedeutung (z. B. Bürgerinformation, Unterstützung
umweltfreundlichen Verhaltens, …) - Weiterentwicklung des Berufsbilds
- Erschließung neuer Anwendungsfelder
- Besondere Medienwirksamkeit
Az.: II/1 671-00