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StGB NRW-Mitteilung 481/2004 vom 07.06.2004
GKV-Finanzentwicklung im ersten Quartal 2004
Am 2. Juni 2004 hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) die Daten zur Finanzentwicklung der GKV im ersten Quartal 2004 veröffentlicht. Erstmals seit zehn Jahren schreibt die gesetzliche Krankenversicherung in einem ersten Quartal schwarze Zahlen. Die Statistik zeigt, dass die Leistungsausgaben je Versichertem im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3,5% gesunken sind. Demgegenüber sind die beitragspflichtigen Einnahmen um 1,9% gestiegen. Dies hatte einen Überschuss der GKV im ersten Quartal 2004 in Höhe von knapp 0,95 Mrd. € zur Folge. Als Folge des GKV-Modernisierungsgesetzes sanken insbesondere die Ausgaben für ärztliche Behandlung
(-4,5%), Arzneimittel (-15,4%), Hilfsmittel (-12,1%) und Fahrtkosten (-10,5%). Steigerungen gab es u.a. beim Zahnersatz (+7,0%), bei der häuslichen Krankenpflege (+3,4%) und bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen (+2,9%).
Die Ausgaben für Krankenhausbehandlung sind um 1,9% (1,5% West; 3,7% Ost) gestiegen. Das BMGS erklärt dies unter anderem damit, dass für Krankenhäuser, die bereits in 2003 nach DRGs abgerechnet hatten, die Erhöhung der Budgets um die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen möglich gewesen sei. Dies schlage sich auch im ersten Quartal 2004 nieder. Außerdem sei umfangreich von den möglichen Budgetsteigerungen um bis zu 0,2% für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen Gebrauch gemacht worden.
Az.: III/2 531-1