Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 33/2020 vom 02.12.2019
GoBD: BMF veröffentlicht Neufassung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit BMF-Schreiben vom 28. November 2019 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) neu gefasst. Das BMF-Schreiben vom 28. November 2019 tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 (BStBl. I S. 1450).
Das aktuelle BMF-Schreiben kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.bundesfinanzministerium.de (Rubrik: Service > Publikationen > BMF-Schreiben > Steuern / Steuerarten > Steuerverwaltung & Steuerrecht).
Die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt steht noch aus.
Az.: 41.14.1-003/003