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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 402/2018 vom 26.07.2018
Gremientätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten und -beamtinnen
Das NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat sich im Hinblick auf die Mitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamten im international Business Council der innogy SE geäußert. Dabei hat es klargestellt, dass auch für diese Tätigkeit die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31. März 2011, 2 C 12/09) maßgeblich sind. Dabei weist es auf die Umstände des jeweiligen Falls hin. Das Schreiben des Ministeriums vom 19.07.2018 können die StGB NRW-Mitgliedskommunen im verbandlichen Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/Fachgebiete/Recht, Personal, Organisation/Beamtenrecht abrufen.
Az.: 14.0.19-002