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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 67/2000 vom 05.02.2000
Grenzpreise für Konzessionsabgaben bei der Gasversorgung
Für die Berechnung des Grenzpreises beim Gas für Versorgungsunternehmen, die vor 1992 keine Sonderkunden versorgt haben, ist als Basis der Durchschnittserlös aus den Lieferungen an alle Letztverbraucher gemäß amtlicher Statistik im Jahr der Aufnahme der Versorgung von Sonderkunden maßgebend und nach dem Verfahren von § 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 zu verändern.
Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mitgeteilte Durchschnittserlös für 1998 (vgl. unsere Mitteilungen vom 5.11.1999, lfd. Nr. 750) ist jetzt leicht korrigiert worden. Der Durchschnittserlös 1998 beträgt nunmehr 3,654 Pf/kWh.
Az.: G/3 811-00