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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 465/2000 vom 05.09.2000
Grenzpreise für Konzessionsabgaben im Jahr 2000 korrigiert
In unseren Mitteilungen vom 05.11.1999, lfd. Nr. 750, hatten wir über die Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2000 informiert. Das Statistische Bundesamt hat nunmehr die Durchschnittserlöse in der Stromversorgung für das Jahr 1998 korrigiert. Der Durchschnittserlös der Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus Lieferungen an alle Stromverbraucher beträgt nunmehr 17,92 Pf/kWh. Daraus ergeben sich folgende Mindestvergütungen aus dem Stromeinspeisungsgesetz für das Jahr 2000:
- Wind- und Sonnenenergie 16,13 Pf/kWh
- kleinere Wasserkraftanlagen und Biomasse 14,34 Pf/kWh
- größere Wasserkraftanlagen 11,65 Pf/kWh.
Der Grenzpreis für die Zahlung von Konzessionsabgaben in der Stromversorgung im Jahre 2000 entspricht dem Durchschnittserlösdes Jahres 1998 für die Stromlieferungen an alle Sondervertragskunden. Er beträgt 13,31 Pf/kWh.
Az.: G/3 811-00