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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 495/2004 vom 11.06.2004
Grenzwertabsenkung beim Mobilfunk
Die Europäische Kommission hat sich in einem Bericht an den Rat und das Europäische Parlament, in dem es um die Richtlinie 1999/5/EG (zu Funkanlagen und Telekommunikationssendegeräten) geht, auch zur Errichtung von Mobilfunk-Basisstationen und den aktuellen Grenzwertempfehlungen der ICNIPR geäußert. Die Kommission kommt hierin zu der Schlussfolgerung, dass die in den letzten Jahren verfügbar gewordenen zusätzlichen Informationen zum Themenfeld Mobilfunk keine Revision der Expositionsgrenzwerte in der Empfehlung des Rates rechtfertigen und dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse derzeit nicht ausreichen, um eine andere Alternative vorzuschlagen.
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Der Bericht selbst entstand aus der Verpflichtung der EU-Kommission, die Durchführung der vorgenannten Richtlinie zu überwachen und über Fortschritte bzw. Probleme bei der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zu berichten. Die Kommission stellt im Berichtskapitel zu elektromagnetischen Feldern u.a. fest, dass es der Hauptzweck nationaler Grenzwertregelungen zu Mobilfunk-Basisstationen sei, auf die Sorge der Bevölkerung wegen wahrgenommener Gesundheitsrisiken von Mobilfunkmasten einzugehen. Mit wenigen Ausnahmen sei die von Basisstationen verursachte Exposition jedoch erheblich niedriger (um einen Faktor von 1000 bis 100.000) als die vom Rat empfohlenen Grenzwerte, die bereits als sehr guter Schutz gegen schädliche Auswirkungen angesehen werden. In diesem Zusammenhang sei allerdings zu bedenken, dass die Aufstellung von Sendemasten in großen Abständen zu öffentlichen Orten zu höheren Expositionsbelastungen führen könnte, weil die erforderliche Sendeleistung mit dem Abstand wachse, was dem Ziel, die Exposition zu vermindern, häufig zuwiderlaufe.
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Der erste Forschungsbericht der EU-Kommission an den Rat und das Europäische Parlament für die Richtlinie 1999/5/EG (FuTKEE-Richtlinie) vom 22.4.2004 (KOM (2004) 288 endg.) ist unter folgender Internetadresse abrufbar: www.europa.eu.int/eurlex/de/com/rpt/2004/com2004_0288de01.pdf.
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Az.: III/2 460-62