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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 606/2007 vom 17.09.2007
Grenzwerte und Konflikte bei Mobilfunkanlagen
Im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag hat die Bundesregierung jüngst festgehalten, dass nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand die in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern geltenden Grenzwerte die Bevölkerung vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische Felder schützen.
Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV, Verordnung über elektromagnetische Felder) seien auf der Basis von Empfehlungen der ICNIRP (Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung) und der WHO (Weltgesundheitsorganisation) sowie der Strahlenschutzkommission, einem unabhängigen Beratungsgremium des BMNR, festgelegt worden. Berichte, die Schädigungen der Gesundheit infolge elektromagnetischer Grenzwerte auch unterhalb der geltenden Grenzwerte beschreiben, hätten bisher wissenschaftlich nicht reproduziert werden können.
Auf Grundlage der Ergebnisse des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms, dessen Auswertung voraussichtlich bis Frühjahr 2008 unter Einbeziehung internationaler Erkenntnisse erfolge, werde die Bundesregierung entscheiden, ob und in welchem Maße die Grenzwerte zu ändern sind.
Die Umsetzung der freiwilligen Selbstverpflichtung von Dezember 2001 ist aus Sicht der Bundesregierung größtenteils zufriedenstellend erfolgt. Verbesserungsbedarf bestehe u.a. hinsichtlich
- der Information zur Bedeutung und Höhe der spezifischen Absorptionsrate (SAR-Wert) von Handys in den betreibereigenen Verkaufsstellen,
- des Marktanteils strahlungsarmer Handys,
- einer Kennzeichnung der Handys mit dem SAR-Wert,
- im wesentlich geringeren Umfang als vor einigen Jahren: Informationen über die Standortwahl bei Kommunen und Bürgern.
Bei der Befragung im Rahmen des Jahresgutachtens 2005 hätten inzwischen mehr als 80 % der Kommunen gesagt, dass der Anteil der konflikthaften Entscheidungsfälle in ihrer Kommune gering, sehr gering oder gleich null sei. Das Jahresgutachten 2006, das als Zwischengutachten angelegt ist, bestätige die positive Entwicklung.
Bei der repräsentativen Befragung von 200 Kommunen im Rahmen des Jahresgutachtens 2005 hätten lediglich 5 % der Kommunen gesagt, dass der Anteil der konflikthaften Entscheidungsfälle in ihrer Kommune hoch sei, bei nur 2 % der Kommunen seien alle Fälle konflikthaft gewesen. Bei etwa 9 % aller Kommunen habe es einen mittleren Anteil an konflikthaften Entscheidungsfällen gegeben. Das Jahresgutachten 2006, das als Zwischengutachten angelegt ist, bestätige die positive Entwicklung.
Az.: III 460-62