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StGB NRW-Mitteilung 148/2013 vom 29.01.2013
Gründe für den Hartz IV-Bezug
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) hat in einem Kurzbericht Gründe für den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) analysiert. Die wesentlichen Ergebnisse des IAB-Kurzberichtes (25/2012, Wege in die Grundsicherung) lauten:
- Für die Mehrheit der befragten Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaffen war Arbeitslosigkeit mittelbar oder unmittelbar ein Grund, Leistungen zu beantragen.
- Vor dem Zugang in die Grundsicherung waren rund ein Drittel der befragten Personen arbeitslos, etwa ein Drittel erwerbstätig und fast zwei Fünftel gingen anderen Aktivitäten wie Kindererziehung oder einer Ausbildung nach.
- Meistens ist der Zugang nicht das Resultat von Langzeitarbeitslosigkeit. Nur eine Minderheit gab das Auslaufen von Arbeitslosengeld I als Grund an.
- Leistungsbezieher, bei denen Arbeitslosigkeit keine Rolle spielte, nannten vor allem Geburten und Trennungen als Zugangsgründe.
- Ein hoher Anteil (fast 22 %) gab an, vor dem Grundsicherungsbezug Vermögen aufgebraucht zu haben.
- Die Betroffenen sind oft schlecht gerüstet für den Arbeitsmarkt: Sie haben häufig keinen Schul- oder Berufsabschluss und einen schlechteren Gesundheitszustand als der Rest der Bevölkerung.
- Da ein Ausstieg aus dem SGB II in existenzsichernde Beschäftigung schwierig ist, müsste man mehr auf Prävention setzen. So sollte z. B. ein besseres Zusammenspiel vorhandener Instrumente wie Kinderzuschlag, Wohngeld und institutionelle Angebote verhindern, dass Haushalte aufgrund der Geburt von Kindern in die Grundsicherung kommen.
(Quelle: DStGB-Aktuell vom 18.01.2013)
Az.: III/2 810-2