Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 780/2016 vom 29.11.2016

Gründung der d-NRW AöR vollzogen

Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV) NRW ist das Gesetz über die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ am 05.11.2016 in Kraft getreten. Damit kann der erfolgreiche kommunal-staatliche IT-Dienstleister ab 01.01.2017 in neuer Rechtsform weiterarbeiten.

Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt - etwa beim Vergabemarktplatz NRW, dem Meldeportal für Behörden, der Verwaltungssuchmaschine NRW oder dem KiBiz.web.

Die Umfirmierung war nötig geworden, da die ursprüngliche gesellschaftsrechtliche Konstruktion kompliziert und schwierig zu organisieren war. In der neuen AöR können lediglich kommunale Gebietskörperschaften - Städte, Gemeinden und Kreise - Träger werden. Dies entspricht der Philosophie, in der öffentlichen IT eine klare Trennung zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern herbeizuführen. Die d-NRW AöR kann allerdings im Wege des Inhouse-Verfahrens ausschreibungsfrei Aufträge an die kommunalen Gebietsrechenzentren vergeben, wenn von deren Mitgliedern oder Gesellschaftern die überwiegende Anzahl gleichzeitig Träger der AöR ist.

Az.: 17.0.3.5.1

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