Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 361/1997 vom 20.07.1997

Gründung der DJH Service GmbH

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Jugendherbergswerkes hat am 14. Juni 1997 in Saarbrücken die Gründung einer rechtlich selbständigen "DJH Service Gesellschaft mit beschränkter Haftung" beschlossen. Die GmbH hat u.a. die Aufgabe, das Service-Angebot des DJH für seine Mitglieder weiter zu verbessern. Nach diesem Beschluß bestehen in Zukunft mit sitz in Detmold sowohl diese DJH Service Gesellschaft und unverändert wie bisher der DJH-Hauptverband. Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist auch für die Verbände und Organisationen der körperschaftlichen Mitglieder, die die Angebote des DJH traditionell nutzen, von Bedeutung.

Die DJH Service GmbH übernimmt aus dem bisherigen Tätigkeitsbereich des Hauptverbandes alle EDV-Dienstleistungen, den Reisedienst sowohl im Inlands- sowie im Auslandsbereich, die verlegerische Abwicklung der Publikationen, die Kaufprodukte für den Bedarf der Mitglieder und entwickelt weitere Dienstleistungen, die im Interesse der satzungsmäßigen Aufgaben des DJH liegen. Gesellschafter der GmbH sind zu 60 % die 15 Landesverbände, zu 40 % der Hauptverband. Ein 5-köpfiger Beirat kontrolliert die Geschäftsführung der GmbH und faßt alle rechtswirksamen Beschlüsse. Die DJH Service GmbH kann auch von anderen Organisationen - insbesondere aus dem Bereich der körperschaftlichen Mitglieder - geeignete Service-Aufgaben übernehmen.

Die Delegierten der körperschaftlichen Mitglieder werden im Hauptverband darauf hinwirken, daß trotz dieser Aufgabenteilung auch in Zukunft die Interessen der Organisationen und Verbände genügend berücksichtigt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Az.: II 742-6

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