Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 478/2022 vom 03.08.2022

Grüne Fernwärme: Kommission genehmigt Bundesförderung effiziente Wärmenetze

Die Europäische Kommission hat am 02.08.2022 die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Förderung sieht mit 2,98 Mrd. Euro die Förderung grüner Fernwärme auf Basis von erneuerbaren Energieträgern und Abwärme vor. Laut der Kommission würde die Maßnahme zur Umsetzung des Nationalen Energie- und Klimaplans Deutschlands und zu den strategischen Zielen der EU im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal beitragen, insbesondere auch zum Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen (Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein). Die Förderung kann laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Mitte September starten.

Was sieht die BEW vor?

Die Bundesregierung fördert mit der BEW den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75-prozentiger Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme, die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze.

Gefördert werden in einem ersten Schritt eine Projektphase Machbarkeitsstudien für neue Wärmenetze und Transformationspläne für die Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme.

Kernstück der BEW ist dann in einem weiteren Schritt die Förderung von Investitionen und teilweise sogar Betriebskosten, wenn die in den Machbarkeitsstudien und Transformationsplänen beschriebenen Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Investitionskostenförderung erfolgt in Höhe von maximal 40 % der Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur. Fördergegenstände sind u.a. Anlagen zur Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarthermie, Großwärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme, Tiefe Geothermie, Biomasse), die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme sowie Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeverteilung und Optimierung des Netzbetriebs.

Für die Wärmeerzeugung aus strombasierten Wärmepumpen und Solarthermieanlagen wird zusätzlich eine Betriebskostenförderung über einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt. Für schnell realisierbare Einzelmaßnahmen, also Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen und Wärmeübergabestationen kann zudem eine Investitionskostenförderung nach vereinfachten Anforderungen beantragt werden, es ist also keine Machbarkeitsstudie oder kein Transformationsplan erforderlich.

Die rund 3 Mrd. € stehen bis 2026 zur Verfügung. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie wird die Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich sein.

Bewertung durch die Kommission

Die Kommission ist bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass Beihilfen für die Dekarbonisierung des Fernwärmesektors in Deutschland erforderlich und angemessen sind und einen „Anreizeffekt“ entfalten würden. Da fossile Brennstoffe gegenüber erneuerbaren Energien und Abwärme einen Kostenvorteil aufweisen, würden Investitionen in Fernwärmeanlagen ohne die Beihilfe auf fossile Brennstoffe setzen und so den aktuellen Energiemix in Deutschland abbilden, der durch einen hohen Anteil an Gasheizkesseln und KWK-Anlagen gekennzeichnet ist. Außerdem dürften Investitionen in neue Fernwärmenetze und in die Dekarbonisierung bestehender Netze wegen der hohen Kosten und der geringen Erträge solcher Investitionen ohne die Regelung wohl ausbleiben. Für die Begünstigten der Regelung bestünden ohne die Beihilfen keine ausreichenden Planungsanreize für den Bau neuer Fernwärmenetze und die kosteneffiziente Dekarbonisierung bestehender Netze.

Anmerkung

Die Vorgespräche zur beihilferechtlichen Genehmigung hatten bereits Ende 2021 gestartet. Der angekündigte Startschuss der Bundesförderung im September kommt zu einem guten Zeitpunkt. Denn im dritten Quartal des Jahres 2022 wird die Bundesregierung die kommunale Wärmeplanung beraten und eine entsprechende Gesetzesvorlage dem Parlament im Anschluss zur Beratung vorlegen. Die darauf künftig basierende Wärmeplanung könnte dann bereits Investitionsmittel für die lokale Wärmewende belastbar aus dem BEW berücksichtigen. Insofern stehen die Zeichen für die klimaneutrale Wärme gut und Städte bzw. Gemeinden sollten bereits ihre Gremien auf dieses für die Infrastruktur relevante Thema einstimmen. Insbesondere wird es darum gehen, frühzeitig mit den bereits vorhandenen Möglichkeiten eine Bestandsanalyse zu starten.

Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission ist zu finden unter:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_22_4823

Die Pressemitteilung des BMWK ist zu finden unter:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220802-grunes-licht-fur-grune-fernwarme.html

Az.: 28.6.1-002/006 we

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