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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 360/2006 vom 24.04.2006
Grüne zur Reform der Grundsteuer
Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, die Grundsteuer zu reformieren. Wie es in einem Antrag (16/1147) heißt, müsse die Grundsteuer zu einer leistungsfähigeren Kommunalsteuer weiterentwickelt werden, die stärker als bisher zu den kommunalen Einnahmen beiträgt.
Das Grundvermögen solle realistisch besteuert und der Verwaltungsaufwand bei der Bewertung so gering wie möglich gehalten werden, heißt es weiter. Die Fraktion tritt dafür ein, das bestehende Hebesatzrecht der Gemeinden bei der Wertermittlung beizubehalten und Anreize für eine flächensparende Bauweise zu setzen. Ebenso müsse die Grundsteuer dazu beitragen, dass brachliegende Baugrundstücke mobilisiert und gering bebaute Grundstücke "nachverdichtet" werden. Schließlich sollten die Länder nach Meinung der Abgeordneten selbst entscheiden können, inwieweit die Grundsteuer künftig von Finanzämtern oder von den Kommunen selbst erhoben wird.
Zur Begründung heißt es, das derzeitige System gehe verschwenderisch mit Boden um und setze falsche Anreize für die Stadt-Umland-Wanderung. Bislang stehe bei der Bemessung der Grundsteuer der Wert der vorhandenen Gebäude im Vordergrund. Daher würden für Grundstücke im ländlichen Raum sowie für unbebaute Grundstücke weniger Steuern gezahlt als für städtische oder bebaute Grundstücke. Während einerseits bereits erschlossenes Bauland ungenutzt bleibe, wachse bei den Städten und Gemeinden der Druck, zusätzliches Neubauland zu erschließen.
Az.: IV/1 931-02