Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 457/2014 vom 02.07.2014

Grund- und Gewerbesteuerhebesätze der Kommunen 2013

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als statistisches Landesamt mitteilt, stehen ab sofort Informationen über die Realsteuersätze aller Kommunen für das Jahr 2013 kostenlos im Internet zur Verfügung. Die Gemeinschaftsveröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beinhaltet für die über 11.000 deutschen Kommunen Angaben zu den Hebesätzen der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen), der Grundsteuer B (für sonstige Grundstücke) und der Gewerbesteuer im Jahr 2013.

Bei den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen lag die Spanne bei der Grundsteuer A zwischen 150 Prozent (Verl) und 600 Prozent (Hürtgenwald und Selm). Den geringsten Hebesatz bei der Grundsteuer B meldete mit 260 Prozent Harsewinkel, den höchsten Wert verzeichneten hier mit 825 Prozent die Stärkungspaktkommunen Haltern am See und Selm. Der Gewerbesteuerhebesatz war in Monheim am Rhein mit 300 Prozent am niedrigsten und in Oberhausen (520 Prozent) am höchsten.

Unter der Internetadresse https://webshop.it.nrw.de/details.php?id=19031 stehen die "Hebesätze der Realsteuern - Ausgabe 2013" für alle Gemeinden Deutschlands zum kostenlosen Herunterladen bereit.

Az.: IV 930-02

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