Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 264/1996 vom 05.06.1996

Grunderwerbsteuer: Behandlung von Mehrzuteilungen im Umlegungsverfahren

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 26.01.1995 (5 K 4239/94) entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes den Standpunkt bezogen, daß die Zuteilung eines Grundstücks in einem Umlegungsverfahren an einen Verfahrensbeteiligten nicht unter die gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Grunderwerbsteuergesetz steuerbaren Vorgänge fällt. Die diesbezügliche Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig.

Da auch die Städte und Gemeinden als Grunderwerbsteuerschuldner in diesem Zusammenhang betroffen sein können, hat diese Entscheidung durchaus auch kommunale Relevanz. Von daher ist sehr zu begrüßen, daß die Oberfinanzdirektionen mit Verfügungen vom 02., 04. bzw. 12.04.1996 nunmehr die Finanzämter angewiesen haben, in vergleichbaren Fällen gem. § 363 Abs. 2 Abgabenordnung mit Zustimmung des Steuerpflichtigen Einsprüche bis zum Ergehen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen. Daneben kann auch eine Aussetzung der Vollziehung gewährt werden.

Az.: V/3 922-15

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