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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 526/2001 vom 05.09.2001
Grundlagenbescheide der Finanzämter für Grundsteuer
Die Geschäftsstelle ist von mehreren Mitgliedstädten und -gemeinden darauf aufmerksam gemacht worden, daß infolge ausbleibender Grundlagenbescheide der Finanzämter Probleme bei der Erhebung von Grundsteuern auftreten können. Der Städte- und Gemeindebund hat mit dem nachfolgend wiedergegebenen Schreiben an das Finanzministerium NRW diese Problematik angesprochen.
"Von einigen unserer Mitgliedskommunen, insbesondere aus dem Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Düsseldorf, sind wir darauf angesprochen worden, daß seit mehreren Monaten die zuständigen Kommunen keine Zurechnungsfortschreibungen der Finanzämter auf die neuen Eigentümer bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z.B. Erbfall, Verkauf) mehr erhalten.
Nachfragen der betroffenen Kommunen bei ihren Finanzämtern haben ergeben, daß aufgrund der fehlenden Software bezüglich der Euro-Einführung die einzelnen Finanzämter keine Eingaben in den oben angegebenen Fällen machen und somit auch keine Grundsteuermeßbescheide erstellen können. Es häufen sich daher die unerledigten Fälle bei den zuständigen Sachbearbeitern der Finanzämter. Infolgedessen können auch die Kommunen wegen fehlender Unterlagen keine Änderungsbescheide an die betroffenen Eigentümer versenden. Eine vorherige Mitteilung (Angabe der neuen Eigentümer) durch das Finanzamt an die Kommunen wird seitens der Finanzämter ausgeschlossen, da dann der Folgebescheid vor dem Grundlagenbescheid ausgefertigt würde.
Aus kommunaler Sicht besteht zum Teil das Problem, daß den Kommunen ab Anfang Dezember d.J. keine Eingabemöglichkeit für das Jahr 2002 mehr zur Verfügung steht (abhängig vom jeweiligen Rechenzentrum) und deshalb eine Aufarbeitung im laufenden Jahr nicht mehr erfolgen kann. Somit erhalten alle Eigentümer, die im Laufe des Jahres 2001 ihren Grundbesitz z.B. veräußert haben, für das Jahr 2002 nochmals einen Steuerbescheid für diesen Grundbesitz. Der Unmut hierüber wird naturgemäß bei den Kommunen abgeladen, die aber selbst nicht in der Lage sind, auf die Situation Einfluß zu nehmen.
Unabhängig davon erhalten die Kommunen auch keine Mitteilungen über etwaige Wertfortschreibungen (Ackerland zu Bauland, erstmalige Bebauung usw.). Der finanzielle Schaden für die Kommunen läßt sich naturgemäß nicht beziffern. Bei der derzeitigen defizitären Finanzsituation fast aller Kommunen ist die Nichtbearbeitung durch die Finanzämter nicht akzeptabel.
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Thiel, wir möchten Sie bitten, sich dieser Sache anzunehmen und ggf. gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Wir haben uns erlaubt, eine Kopie dieses Schreibens der für Kommunalaufsicht zuständigen Abteilung des Innenministeriums zur Kenntnis zu geben."
Über die weitere Entwicklung wird die Geschäftsstelle an dieser Stelle berichten.
Az.: IV/1 931-00