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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 232/2010 vom 21.05.2010
Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder bis zehn Jahre
Dem Städte- und Gemeindebund NRW ist Ende 2009 der Entwurf der Empfehlungen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren zur Verfügung gestellt worden. Mit Stellungnahme vom 18. Januar 2010 hat der StGB NRW darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Diskussionsentwurf um eine durchaus gelungene Zusammenstellung von Themen- und Handlungsfeldern handelt. Es wurde allerdings betont, dass das Papier an zahlreichen Stellen Ausführungen enthält, die dazu führen können, dass Handlungsdruck auf die Schulträger bzw. die Träger von Tageseinrichtungen ausgeübt wird, bestimmte Ausrüstungsgegenstände zu erwerben oder sogar bauliche Veränderungen an Gebäuden vorzunehmen. Es ist darauf hingewiesen worden, dass eine Umsetzung des Papiers auch in einer Pilotphase nicht kostenneutral erfolgen könne.
Zwischenzeitlich hat sich das Land bereit erklärt, den am Pilotprojekt beteiligten Einrichtungen 3.000 Euro pro Schule inklusive der kooperierenden Kindertageseinrichtungen über die Jugendämter zur Verfügung zu stellen.
Mit der Thematik hat sich am 21. April 2010 auch der Schul-, Kultur- und Sportausschuss beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
„Der Ausschuss steht auf dem Standpunkt, dass es sich bei den „Empfehlungen zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ um eine sinnvolle Zusammenstellung von Themen und Handlungsfeldern aus dem Bereich Bildung handelt.
Der Ausschuss muss allerdings feststellen, dass die Umsetzung des Diskussionsentwurfes für den Schulbereich nicht kostenneutral erfolgen kann. Der Entwurf enthält zahlreiche Ansätze, die Begehrlichkeiten von Seiten der Schulen wecken, die nur mit zusätzlichen Ressourcen befriedigt werden können.
Das Land wird aufgefordert, im Rahmen einer Evaluation zu dem Pilotprojekt zur Umsetzung des Diskussionsentwurfes zu ermitteln, welche zusätzlichen Kosten bei den Kommunen entstehen. Diese Kosten müssen dann den Kommunen durch das Land erstattet werden. Der Ausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass eine pauschale Abgeltung der Aufwendungen in Höhe von 3.000 Euro pro Schule inklusive der kooperierenden Kindertageseinrichtungen nicht akzeptabel ist.“
Inzwischen sind der Geschäftsstelle die mit den Empfehlungen im Wesentlichen inhaltsgleichen Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich als Hochglanzbroschüre zur Verfügung gestellt worden. Da sich im Detail nur geringe Änderungen ergeben haben, bleibt die grundsätzliche Kritik des Städte- und Gemeindebundes NRW bestehen.
Sowohl die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 18. Januar 2010 als auch die Broschüre „Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0 bis 10 Jahren können im Mitgliedsbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/Schule/Bildungsförderung abgerufen werden.
Az.: IV/2 200-3/2