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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 738/2000 vom 20.12.2000
Grundschulempfehlung geplant
Durch Änderung der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule soll im Interesse der schulischen Entwicklung der Kinder und um die Beratung durch die weiterführenden Schulen zu verbessern, die Grundschulempfehlung für die weiterführende Schule in das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 aufgenommen werden. Diese Empfehlung ist nach dem Verordnungsentwurf bei der Anmeldung zu den Schulen der Sekundarstufe I vorzulegen.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen haben damit die Möglichkeit, regelmäßig von der begründeten Empfehlung der Grundschule Kenntnis zu nehmen. Weichen die Eltern in ihrem Anmeldeverhalten von der Empfehlung der Grundschule ab, so kann die weiterführende Schule diese zu einem verbindlichen Beratungsgespräch einladen.
Dieses Verfahren verbessert die Beratungsqualität beim Übergang zu weiterführenden Schulen erheblich. Die Erziehungsberechtigten erhalten damit eine zusätzliche Beratung, die wesentlich zu einer verantwortlichen Bildungsentscheidung beiträgt. Der Elternverein NRW hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, daß die freie Schulwahl zu zahlreichen Fehlentscheidungen und damit zur Überforderung vieler Kinder führe.
Die Geschäftsstelle wird über die weitere Entwicklung berichten.
Az.: IV/2 211-31