Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 180/2001 vom 20.03.2001

Grundschulung für kleine Wasserversorgungsunternehmen (WVU)

Der ständig steigende Anspruch an die Qualität des Trinkwassers und die strengen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie der Landeswassergesetze (LWG) fordern eine hohe, permanente Qualifizierung des Personals im Wasserwerk durch laufende Schulung.

Im neuen DVGW-Arbeitsblatt W 1000 werden die Anforderungen an das technisch verantwortliche Personal in Wasserversorgungsunternehmen definiert. Danach sollen Fachleute oder sog. Wasserwarte mit langjähriger Erfahrung im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen, die derzeit schon für Wasserversorgungsunternehmen technisch verantwortlich sind, weiterhin in dieser Funktion beschäftigt bleiben, sofern sie regelmäßig an einschlägigen Fortbildungsmaßnahmen – sog. Wasserwerkschulungen (WWS) – teilnehmen.

Diese Qualifikation soll mit einer dezentralen Grundschulung in Schmallenberg-Bad Fredeburg vermittelt werden. Die geplante Grundschulung in Schmallenberg wird finanziell unterstützt vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW). Die Untere Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises und das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises werden die Verantwortlichen, welche an dieser Schulung sowie an der Kenntnisabfrage teilnehmen, als sog. Wasserfachwarte anerkennen.

Die Veranstaltung in Schmallenberg-Bad Fredeburg wird durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises, dem Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises, der Stadt Schmallenberg und der DVGW-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen. Sie wird an 3 Tagen (02.03., 23.03.und 06.04.) jeweils an einem Freitagnachmittag durchgeführt. Am 4. Tag (04.05.2001) soll eine allgemeine und einfache Kenntnisabfrage stattfinden. Die Vorträge orientieren sich stark an den Darstellungen des Buches "Praxis der Wasserversorgung".

Wegen der finanziellen Förderung durch das MUNLW NRW wird zur Mitfinanzierung dieser Grundschulung inkl. Bewirtung lediglich ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 200,-- DM/pro Teilnehmer erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie über die DVGW-Landesgruppe NRW, Josef-Wirmer-Str. 3, 53123 Bonn. Ansprechpartnerin ist Frau Anita Scheffler, Tel.: 0228/259845-2/Fax: 0228/259845-9.

Az.: G/3 815-00

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