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StGB NRW-Mitteilung 400/2008 vom 23.06.2008
Grundsicherung im Alter
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss am 18.06.2008 und der für den 04.07.2008 vorgesehenen Zustimmung durch den Bundesrat wird das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften voraussichtlich zum 01.01.2009 in Kraft treten. Damit steigt zu Beginn des nächsten Jahres das monatliche Wohngeld von durchschnittlich 90 auf 142 Euro, darüber hinaus wird eine Heizkostenkomponente eingeführt.
Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass im Vermittlungsausschuss auch eine Einigung über die Bundesbeteiligung an den kommunal finanzierten Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erzielt werden konnte. Anstelle des Festbetrages von 409 Mio. Euro, die der Bund sogar noch auf rund 200 Mio. Euro (rund 7%) zurückfahren wollte, übernimmt der Bund nach dem Vermittlungsergebnis 2013 zunächst 13% der Kosten. Diese Quote erhöht sich jährlich um ein Prozent, bis im Jahr 2012 der Höchstsatz von 16% erreicht ist.
Die Einigung ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Problematisch ist, dass man sich gleichzeitig darauf verständigt hat, die Anpassungsformel für die jährliche Berechnung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für so genannte Hartz-IV Empfänger über das Jahr 2010 hinaus festzuschreiben.
Az.: III 810-12