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StGB NRW-Mitteilung 474/2015 vom 13.08.2015
Grundsicherung in NRW 2014
Nach Mitteilung von Information und Technik NRW erhielten Ende 2014 in NRW 262.086 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Das seien 12.418 (+5,0 %) mehr als ein Jahr zuvor gewesen. 46,0 % (120.592) der Empfänger/-innen seien 18 bis 64 Jahre alt gewesen; sie hätten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung erhalten. 54,0 % (141.494) der Leistungsempfänger seien mindestens 65 Jahre alt gewesen. Das Durchschnittsalter der Hilfeempfänger mit voller Erwerbsminderung habe in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr bei 44,9 Jahren gelegen; Empfänger von Hilfe im Alter seien im Schnitt 73,9 Jahre alt gewesen.
54,6 % aller Leistungsbezieher (142.987) seien Frauen gewesen; bei den über 65-Jährigen sei der Frauenanteil mit 63,4 % (89.680) höher als bei den 18- bis 64-Jährigen (44,2 %) gewesen. 44.943 Hilfeempfänger (17,1 %) in Nordrhein-Westfalen hatten nach Mitteilung von Information und Technik NRW eine ausländische Staatsbürgerschaft. Mit 53.361 Personen sei etwa jeder fünfte Empfänger in einer stationären Einrichtung untergebracht gewesen. 208.725 Personen (79,6 %) hätten außerhalb solcher Einrichtungen gelebt.
Der durchschnittliche Nettobedarf pro Person habe sich im Jahr 2014 um 1,5 % auf 454 Euro (2013: 461 Euro) verringert. Der Nettobedarf ergebe sich aus der Summe aller regelmäßig anerkannten Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sei vor allem als ein Mittel zur Bekämpfung der sog. verschämten Armut im Alter eingeführt worden. Anspruchsberechtigt seien hilfebedürftige Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren. Seit Anfang 2005 sei diese Leistung im vierten Kapitel des zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) verankert.
Az.: III/2 810-12