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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 451/2001 vom 05.08.2001
Grundsteuerbefreiung für Verkehrs-Grundstücke
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25.04.2001 II R 19/98 in Abweichung von seiner früheren Rechtsprechung entschieden, daß ein Grundstück, auf dem im Rahmen des kombinierten Ladeverkehrs Straße-Schiene unmittelbar und ausschließlich Verkehrsleistungen für eine unbeschränkte Zahl von Verkehrsunternehmen erbracht werden, dem öffentlichen Verkehr im Sinne des § 4 Nr. 3 Buchst. a Grundsteuergesetz dient, ohne daß es darauf ankäme, ob das Grundstück durch Widmung zu einer (rechtlich) öffentlichen Sache im Sinne des Straßenrechts geworden ist.
Az.: IV/1-931-00