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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 418/1998 vom 05.08.1998
Grundsteuerbescheide für Liegenschaften der Deutschen Telekom AG
Um eine fehlerhafte Adressierung der Grundsteuerbescheide von vornherein zu vermeiden, hat sich die Deutsche Telekom AG (DTAG) an die kommunalen Spitzenverbände mit der Bitte gewandt, die Gemeinden darauf hinzuweisen, daß die Grundsteuerbescheide für das Grundvermögen der DTAG an die jeweils zuständigen Regionalniederlassungen der Tochtergesellschaft, DeTe Immobilien Deutsche Telekom Immobilien und Service GmbH (DIT), zu adressieren sind.
Die DTAG hat inzwischen zahlreiche Erklärungen zur Ermittlung der Einheitswerte bei den Finanzämtern für die Bewertung ihres nicht zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes eingereicht. Etwa 500 der ca. 750 betroffenen Finanzämter haben die Erklärungsbögen für die Einheitsbewertung inzwischen erhalten. Seitens der Finanzämter wurden bislang etwa 50 Einheitswertbescheide erteilt.
In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, daß die Finanzämter die auf den Erklärungen eingetragen Anschriften der Steuerpflichtigen (DTAG) und der Tochtergesellschaft (DIT), von der die Grundsteuerzahlung vorgenommen wird, in ihren Bescheiden nicht korrekt verwendeten.
Die Verwaltung sämtlicher Liegenschaften der DTAG wurde per Generalvollmacht der DIT übertragen. Eine Kopie der Vollmacht liegt der Hauptgeschäftsstelle des DStGB vor. Mit dieser Vollmacht ist nach Auskunft der DTAG auch das Besteuerungsverfahren bei den Gemeinden abgedeckt, so daß die Grundsteuerbescheide an die Niederlassungen der DIT adressiert werden können.
Seit 1996 sind die Einheitswert- und Grundsteuerbescheide an die jeweils zuständige regionale Niederlassung der DIT zu übersenden. Die Anschrift der zuständigen Niederlassung können die Städte und Gemeinden dem Einheitswertbescheid entnehmen. Obwohl die DIT die zuständigen Finanzämter in den Erklärungen deutlich auf die Zuständigkeit der regionalen Niederlassungen hinweist, kommt es vor, daß die Finanzämter die Bescheide auf die Zentrale der DIT in Münster bzw. die DTAG ausfertigen. Diese Irritationen entstehen bei den Finanzämtern - und evtl. auch bei den Gemeinden - dadurch, daß Zurechnungseigentümerin die DTAG ist, die Begleichung der Grundsteuerschuld aber von den jeweiligen Niederlassungen der DIT veranlaßt wird und u.U. auch dadurch, daß für die Veranlagung 1995 noch nicht die Regionalniederlassungen, sondern die Zentrale der DIT in Münster zuständig war.
Um eine fehlerhafte Adressierung der Grundsteuerbescheide künftig von vornherein zu vermeiden, bittet die DTAG die Gemeinden, die Grundsteuerbescheide für das Grundvermögen der DTAG an die jeweils zuständigen Regionalniederlassungen der DIT zu adressieren.
Az.: IV/1-931-00