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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 236/2019 vom 22.05.2019
Beratung über Grundsteuerreform im Bundestags-Finanzausschuss
Wie der Informationsdienst des Bundestages in seiner Ausgabe hib 564/2019 schreibt, hat Finanzminister Olaf Scholz sich bei einer Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 15.05.2019 optimistisch gezeigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende gelingt. Das neue Grundsteuergesetz werde mit weniger Bürokratie auskommen, und die Steuerzahler hätten weniger Angaben zu machen. Das Aufkommen solle unverändert bleiben.
Er gehe davon aus, dass man zu einem Ergebnis kommen werde einschließlich Abweichungsmöglichkeiten für Bundesländer. Auf Nachfragen besonders aus den Fraktionen von CDU/CSU und SPD nach Ersatzlösungen für den Fall, dass keine Einigung zustande komme, sagte Scholz, ohne Einigung könne die Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Das sei verantwortungslos. Von der Idee eines Zuschlags auf die Einkommensteuer anstelle der Grundsteuer "halte ich nichts", sagte der Minister, der sich überzeugt zeigte, dass die Reform der Grundsteuer bis zum Jahresende abgeschlossen werden könne.
Zur Grundsteuer erklärte die FDP-Fraktion, eine Länderöffnungsklausel berge verfassungsrechtliche Risiken und sei der Abschied vom politischen Gestaltungswillen. Die verfassungsrechtlichen Risiken thematisierte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Linksfraktion lehnte die Idee eines Zuschlags auf die Einkommensteuer strikt ab. Um den Ausfall der Grundsteuer zu ersetzen, müsse dieser Zuschlag fünf Prozent betragen. Die AfD wiederum sprach von einer "tollen Idee".
Am 14. Mai 2019 tagte der Koalitionsausschuss in Berlin zum letzten Mal vor den Europawahlen am 26. Mai. Zur Grundsteuerreform gab es erneut kein Ergebnis, das mitgeteilt worden wäre.
Az.: 41.6.3.4-003/008