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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 76/2008 vom 20.12.2007
Grundsteuerreform nicht in dieser Legislaturperiode
Eine Reform der Grundsteuer wird voraussichtlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode in Angriff genommen.
Ende November trafen sich die Steuerfachleute der Länderfinanzministerien. Dabei wurde die Neuregelung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer kurz angesprochen mit dem Ergebnis, dass es in keinem Land derzeit Bestrebungen gibt, die Reform der Grundsteuer vorzubereiten.
Die Erbschaftsteuerreform, die (frühestens) zum 1.4.2008 in Kraft treten wird, bindet für eine gewisse Zeit Kapazitäten in den Länderfinanzbehörden. Durch die Neuregelung der Bewertung und die Überwachungsfristen ist mit einem leicht höheren Vollzugsaufwand für die reformierte Erbschaftsteuer zu rechnen.
Az.: IV 931-02