Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 532/2017 vom 18.07.2017

Gütesiegel und Prüfzeichen für Planung von Windenergieanlagen

Die Windenergie wird nach wie vor von großen Teilen der Bevölkerung unterstützt. Trotzdem wird der voranschreitende Ausbau gerade von der  lokalen Bevölkerung teilweise kritisch wahrgenommen, da diese die Folgen — insbesondere die Emissionen, die Implikationen auf den Natur- und Artenschutz und den Eingriff in das Landschaftsbild — unmittelbar erlebt.

Die Bemühungen, die negativen Auswirkungen von Windenergieanlagen zu minimieren, sind zahlreich. Ob solche Konzepte bei der Planung und dem Betrieb von Windenergieanlagen berücksichtigt werden, ist aber oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Hier können Gütesiegel Abhilfe schaffen: Durch die Vergabe solcher Zeichen ist für alle betroffenen Akteure schnell sichtbar, ob bei der Verwirklichung eines Projekts besondere Maßnahmen — etwa im Hinblick auf die informelle und finanzielle Beteiligung oder auf den Natur- und Artenschutz — umgesetzt werden. 

Ein neues Hintergrundpapier der Fachagentur Windenergie an Land e.V. beleuchtet dieses Thema nun näher und stellt insbesondere die rechtlichen Grundlagen dar, die bei der Erarbeitung und Vergabe sowie beim Management eines Gütesiegels zu beachten sind. Darüber hinaus will sie einen Beitrag zu der Diskussion leisten, inwieweit es rechtlich zulässig ist, dass Gutachter von Genehmigungsbehörden vorgegeben oder empfohlen werden.
Das Hintergrundpapier ist für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB-Internetauftritts unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Bauen und Vergabe > Windenergieanlagen sowie unter www.fachagentur-windenergie.de verfügbar.

Az.: 20.1.4.1-002/001

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