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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 239/1996 vom 20.05.1996
Gutachten des NWStGB und des Landkreistages NW zum kommunalen Finanzausgleich
Das Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat im Rahmen seiner 121. Sitzung am 22.01.1996 in Düsseldorf beschlossen, Dr. Martin Junkernheinrich, Institut für Wirtschaftsforschung, Halle, und die Gesellschaft für interdisziplinäre Forschung an der Universität Bochum mit der Erstellung eines Gemeinschaftsgutachtens des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages Nordrhein-Westfalen "Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen" zu beauftragen.
Das Gutachten, das voraussichtlich im August 1996 vorliegen wird, wird Grundlage für die vom Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebund empfohlene und von der Mehrzahl unserer Mitgliedsstädte und -gemeinden angestrebte verfassungsgerichtliche Überprüfung der aus der Umsetzung des ifo-Gutachtens resultierenden Strukturveränderungen des nordrhein-westfälischen Finanzausgleichs sein. Die Geschäftsstelle des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes wird in dieser Angelegenheit - entsprechend der Vorgehensweise in Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes - koordinierend und unterstützend tätig werden. Die näheren Einzelheiten hinsichtlich der Durchführung des Musterverfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof NW in Münster werden nach Vorlage des Gutachtens im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft und anschließender Beratung im Präsidium des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes festgelegt.
Az.: V/1-902-17/0