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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 145/1999 vom 05.03.1999
Gutachten Reform der internationalen Kapitaleinkommensbesteuerung
Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat dem Bundesfinanzminister ein Gutachten zur "Reform der internationalen Kapitaleinkommensbesteuerung" überreicht. In der vom Beirat vorgeschlagenen internationalen Mindestbesteuerung ist nach Ansicht des BMF ein Mittel zu sehen, den Steuersenkungswettlauf zwischen den Staaten einzudämmen und die Überbesteuerung der Arbeitseinkommen zurückzuführen. Der Beirat hat u.a. Vorschläge für eine Kooperation der nationalen Steuerverwaltungen unterbreitet. Eine kooperative Zusammenarbeit der Länder ist die Voraussetzung für eine konsequente Anwendung des Wohnort- und des Quellenprinzips bei der Besteuerung internationaler Kapitaleinkünfte.
Den Wortlaut der vom BMF erstellten Pressemitteilung geben wir nachfolgend wieder:
"Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine dankt dem Wissenschaftlichen Beirat für die Vorlage des Gutachtens. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Mobilität von Kapital und Unternehmen leistet der Beirat mit dieser Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Problematik der Besteuerung der Kapitaleinkünfte.
Die fundierte Analyse und die Vorschläge des Beirates ergänzen die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Sachverständigenkommission, die über eine neue rechtsformneutrale und investitionsfreundliche Unternehmenssteuer berät, und sollen in deren Beratungen einbezogen werden.
Der Beirat weist zurecht auf die langfristigen Folgen des unfairen Steuerwettbewerbs und Steuersenkungswettlaufs der Staaten hin, die in der Konsequenz zur Destabilisierung der Steuereinnahmen und einseitigen Belastung des Arbeitseinkommens durch Steuern und andere Abgaben führen.
Die vom Beirat vorgeschlagene internationale Mindestbesteuerung des Kapitaleinkommens ist ein Mittel, um den Steuersenkungswettlauf zwischen den Staaten einzudämmen und die Überbesteuerung der Arbeitseinkommen zurückzuführen.
Der Beirat weist darauf hin, daß die generelle Senkung der Steuersätze allein zur Eindämmung dieser Entwicklung nicht ausreicht, da internationale Transaktionen durch das deutsche Steuerrecht systematisch begünstigt oder gar zur Steuerhinterziehung mißbraucht werden. Auch einzelne Reparaturen am deutschen Außensteuerrecht würden das Kernproblem nicht lösen.
Eine Eindämmung der negativen Folgen kann nach Meinung des Beirats nur durch verstärkte internationale Kooperation erreicht werden. Diese sei, intensiver noch als bisher, von der deutschen Steuerpolitik anzustreben. Das Bundesministerium der Finanzen wird den Ratsvorsitz in der Europäischen Union dazu nutzen, im Rahmen einer verstärkten Koordination der Steuerpolitik auf dieses Ziel hinzuarbeiten.
Die Kooperationsformen könnten dabei durchaus unterschiedlich sein. Gelänge es, die Kooperation der nationalen Steuerverwaltungen soweit zu verstärken, daß alle internationalen Kapitalbewegungen lückenlos erfaßt werden, sei eine wesentliche Voraussetzung für eine konsequente Durchsetzung des Wohnsitzprinzips erfüllt. Die Wohnsitzstaaten könnten dann ihre Steueransprüche auf das Welteinkommen der Bürger durchsetzen und für eine allgemeine gleichmäßige Einkommensbesteuerung Sorge tragen. Der Beirat hat entsprechende Vorschläge entwickelt.
Soweit Chancen für eine Kooperation der nationalen Gesetzgeber bestehen, könnten die Staaten eine internationale Mindestbesteuerung aller Kapitaleinkommen, und zwar an der Einkommensquelle nämlich bei den real produzierenden Unternehmen vereinbaren. Damit käme es zu einer konsequenten Anwendung des Quellenprinzips. Auch für derartige Vereinbarungen und deren systematische Einbettung in das nationale Einkommensteuerrecht hat der Beirat Vorschläge unterbreitet.
Mit dem Gutachten erfährt die das Ziel einer stärkeren internationalen Koordination verfolgende Politik der Bundesregierung wichtige Unterstützung aus dem Bereich der Wissenschaft."
Das Gutachten kann kostenlos beim Bundesministerium der Finanzen, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn oder telefonisch unter 0228/682-1796 angefordert. (Hinweis: Sofern das Gutachten beim Referat Öffentlichkeitsarbeit vergriffen sein sollte, kann die Abgabe von Exemplaren nur noch kostenpflichtig über den Verlag erfolgen.)
Az.: IV-920-03