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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 314/2014 vom 14.04.2014
Gutachten und Umfrage zu Entsorgung von Einwegverpackungen
In einer im April 2014 im Auftrag des VKU durchgeführten repräsentativen FORSA-Umfrage gehen 62 Prozent der Befragten in der Bundesrepublik Deutschland fälschlicherweise davon aus, dass die Verantwortung für die Entsorgung von Einwegverpackungen bei den Kommunen liegt. Darüber aufgeklärt, dass dem nicht so ist, befürworten 59 Prozent eine Rückübertragung der gesetzlichen Verantwortung auf die Kommunen. In Einklang mit dieser Umfrage steht ein am 10. April 2014 vom VKU in Berlin vorgestelltes Gutachten von Professor Heinz-Georg Baum vom Betriebswirtschaftlichen Institut für Abfall — und Umweltstudien, das sich mit den Defiziten beim Grünen Punkt befasst.
Nach diesem Gutachten gibt es enorme Schwachstellen beim Grünen Punkt sowohl in Bezug auf die ökologischen Ergebnisse als auch im Hinblick auf die Akzeptanz der verschiedenen Zielgruppen, also der Bürger und der Inverkehrbringer von Verpackungen. Zudem werden die zweifelhaften Erfolge der Wettbewerbsöffnung bei den dualen Systembetreibern dargelegt und der ruinöse Wettbewerb unter den Systembetreibern kritisiert, der keine Anreize für eine Erhöhung der Recyclingquote setzt.
In Übereinstimmung mit der Auffassung des VKU, des DstGB und des StGB NRW sollte daher nach dem Gutachten die geplante Einführung des Wertstoffgesetzes dazu genutzt werden, das System der Verpackungsentsorgung grundlegend zu reformieren und die Steuerungsverantwortung wieder auf die Kommunen zurück zu übertragen. Insofern kritisiert das Gutachten, dass sich die Schaffung eines Parallelsystems zur kommunalen Hausmüllentsorgung nicht bewährt habe. Dies gelte umso mehr, weil es sowohl in der Sammlung als auch in der Sortierung und Verwertung massive Qualitäts- und Mengenverluste gibt.
So liegt die tatsächliche Wiedereinsatzquote an hochwertigen Kunststoffmaterialien laut dem Gutachten nur bei rund 20 Prozent der Erfassungsmenge. Auch eine Steuerungswirkung auf Produktion und Einsatz von Verpackungen — das eigentliche Ziel der Verpackungsverordnung — ist dem Gutachten zufolge nicht erkennbar. So sei nachgewiesen, dass die Kunststoffverpackungen in den letzten Jahren um 25 Prozent zugenommen haben. Hinzu komme, dass laut einer Studie des Umweltbundesamtes nur 44 Prozent der sich in Umlauf befindlichen Verpackungen lizensiert sind. Damit wird aber das zentrale Prinzip der Verpackungsverordnung, wonach die Inverkehrbringer der Verpackungen diese auch lizensieren müssen, unterlaufen.
Die kommunalen Positionen (DStGB, VKU, StGB NRW) zur Novelle der Verpackungsverordnung können insgesamt wie folgt zusammengefasst werden:
- Die Verpackungsverordnung ist 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten trotz zahlreicher Novellen kaum sinnvoll novellierbar. Eine grundlegende Neuordnung der Verpackungs- und Wertstoffentsorgung ist daher überfällig.
- Erforderlich ist eine umfassende Steuerungsverantwortung der Kommunen für die Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen und weiterer Wertstoffe aus privaten Haushalten, und zwar sowohl hinsichtlich der Erfassung als auch der Sortierung, Verwertung und Vermarktung. Dies dient auch der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge und der demokratischen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie ihrer kommunalen Vertretungen.
- Die Wertstofferlöse sollen im Interesse der Abfallgebührenzahler in vollem Umfang bei den Kommunen verbleiben und zur Gebührenstabilität beitragen.
- Die Zulässigkeit branchenbezogener Lösungen und Selbstentsorgerlösungen sollte deutlich eingeschränkt werden.
- An der Produktverantwortung der Inverkehrbringer ist festzuhalten. Die Inverkehrbringer müssen im bisher rechtlich vorgesehenen Umfang zur Finanzierung der Verpackungs- und Wertstoffentsorgung beitragen.
- Die kommunal verantwortete Verpackungs- und Wertstoffentsorgung muss hohen ökologischen Anforderungen gerecht werden.
Az.: II/2 32-16-4 qu-ko