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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 443/2017 vom 18.08.2017
Gutachten zu Freistellungsregelungen für Ratsmitglieder
Die Ehrenamtskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen hatte in der vergangenen Legislaturperiode (LT-Drs. 16/3163) dem damaligen Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (MIK NRW) vorgeschlagen, eine wissenschaftliche Untersuchung durchzuführen, um die Erforderlichkeit sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausweitung des bisher auf Gleitzeitmodelle beschränkten Nachteilsausgleichs gemäß § 44 Abs. 2 GO NRW auf weitere Berufsgruppen oder andere Arbeitszeitmodelle zu überprüfen.
Im Herbst 2016 wurde Herr Prof. Bogumil von der Ruhr-Universität Bochum mit der Untersuchung beauftragt. Im Rahmen der Analyse wurde eine repräsentative Befragung von Rats- und Kreistagsmitgliedern der verschiedenen Größenklassen nordrhein-westfälischer Kommunen durchgeführt.
Die maßgeblichen Untersuchungsfragen betrafen Fragenkreise zur Zahl der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, zum Umfang ihrer Betroffenheit von flexibler Arbeitszeitgestaltung sowie zu Handlungsnotwendigkeiten nach der Analyse der Struktur des kommunalen Ehrenamtes.
Das Gutachten ist unter dem Link: https://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressethemen/20170816_Studie-Ehrenamt/MIK-Kommunales-Ehrenamt-in-NRW.pdf auf dem Internetauftritt des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung abrufbar.
Az.: 13.0.33-001/001