Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 535/2013 vom 04.07.2013

Gutachten zur Kaufpreisermittlung nach § 46 Abs. 2 EnWG

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Kühling im Auftrag der Geode kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Bestimmung der „wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ nach § 46 Abs. 2 S. 2 das Ertragswertverfahren heranzuziehen ist. Für diese Auslegung spreche entscheidend der Zweck des gesetzlich vorgesehenen Wettbewerbes um die Verteilnetze in § 46 Abs. 2 EnWG. Um einen Wettbewerb um die Verteilnetze zu ermöglichen, müsse die Vergütung für einen Erwerber refinanzierbar sein. Die Vorgaben der Netzentgeltregulierung sowie der Anreizregulierung würden im Ertragswert des Verteilnetzes berücksichtigt.

Für eine höhere Vergütung auf Sachzeitwertbasis sei auch kein berechtigtes Interesse des Altkonzessionärs ersichtlich, da sie einen „Sondergewinn“ gegenüber den regulatorisch vorgegebenen Ertragsmöglichkeiten darstellen würde. Maßstab für die Ertragswertermittlung müsse ein typisierter Käufer sein. Im Ertragswertverfahren dürften besondere Synergien des konkreten oder des bestmöglichen Erwerbers nicht berücksichtigt werden, weil ansonsten kein Raum für einen unternehmerischen Erfolg und kein Anreiz für die Teilnahme am Konzessionswettbewerb verbliebe.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Kühling ist im StGB NRW-Intranetangebot für StGB NRW-Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Energiewirtschaft abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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