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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 396/2010 vom 10.09.2010
Gutachten zur Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse
Bei den ersten Prüfungen von Jahresabschlüssen in NRW haben sich eine Reihe von Auslegungsfragen zu Regelungen der Gemeindeordnung und Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen aus Sicht der örtlichen Rechnungsprüfung ergeben. Auf Veranlassung der VERPA (Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen e.V.) wurden diese Fragen im Rahmen eines Gutachtens geklärt, da verbindliche Verwaltungsvorschriften zu wichtigen Fragen der Bilanzierung, Bewertung, Kontierung und Prüfung fehlen. Die von den örtlichen Rechnungsprüfern aufgeworfenen Fragestellungen hat die Gutachterin, Frau Prof. Dr. Berit Adam, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, unter bilanz- und haushaltsrechtlichen sowie unter rechtspolitischen Aspekten aufgearbeitet. Die Fragen beziehen sich auf konkrete Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen, sind jedoch z.T. auch allgemeiner Natur und somit auf andere Bundesländer übertragbar.
Das Gutachten geht im Einzelnen auf folgende Themenbereiche ein: Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses, Veröffentlichung des Prüfberichts, Wahlrecht auf außerplanmäßige Abschreibungen bei Finanzanlagevermögen, Vollständigkeitserklärung, Zuständigkeit für die Erteilung des Bestätigungsvermerks, Vorgehen bei Differenzen über das Prüfungsergebnis bei Durchführung der Prüfung durch Dritte, Umfang der notwendigen Kontrolle des Prüfungsergebnisses Dritter, Vorgehen bei Differenzen über Prüfung von Beteiligungen im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses, Prüfung von Sondervermögen und Beteiligungen durch die örtliche Rechnungsprüfung, Bilanzierung geleisteter Investitionszuweisungen und -zuschüsse, Abgrenzung von Verlustausgleich und Kapitaleinlagen.
Das Gutachten ist kostenfrei abrufbar auf der Homepage der VERPA (www.verpa-nrw.de).
Az.: IV/1 951-01