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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 754/2006 vom 20.11.2006
Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Im Jahr 1995 erstellte das ifo-lnstitut für Wirtschaftsforschung München im Auftrag des Innenministeriums NRW ein Gutachten, dessen Ergebnisse und Empfehlungen die Grundlage für die Reform des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen bildeten. Der kommunale Finanzausgleich soll nun quantitativ gesichert und qualitativ zukunftsfähig gemacht werden. Aus diesem Grunde hält es die Landesregierung NRW für erforderlich, die Grundlagen des nordrhein-westfälischen kommunalen Finanzausgleichs zu überprüfen und auf der Basis eines solchen Gutachtens - mit einer Perspektive für die kommenden zehn Jahre - weiter zu entwickeln.
Dabei sind die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Urteil vom 9. Juli 1998 (sog. Ahaus-Entscheidung) zu berücksichtigen, das dem Gesetzgeber aufgegeben hat, die Grundlagen seiner Einschätzungen und Prognosen regelmäßig zu überprüfen und sich bei Bedarf des Sachverstandes Dritter zu bedienen.
Vor diesem Hintergrund hat das Land Nordrhein-Westfalen nunmehr ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in NRW in Auftrag gegeben. Im Vorfeld waren die kommunalen Spitzenverbände bei der Erarbeitung des Fragenkatalogs zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Den Zuschlag für die Erarbeitung des Gutachtens hat die Vergabestelle des Innenministeriums NRW nach Abschluss des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens dem ifo-lnstitut für Wirtschaftsforschung in München erteilt.
Der Abschlussbericht des ifo-lnstituts wird nach Angaben des Instituts frühestens ein Jahr nach der Auftragsvergabe, d. h. Ende 2007, vorgelegt werden.
Az.: IV/1 902-01/9