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StGB NRW-Mitteilung 170/2020 vom 02.03.2020
Gute Schule 2020: Sachstand und Fristen
Die Geschäftsstelle des StGB NRW hatte in der letztjährigen Mitteilung 33 vom 10.12.2018 darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen des Landesförderprogramms „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellten Mittel zur Sanierung und Modernisierung der kommunalen Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen vollständig abgerufen worden waren.
Das Landesministerium der Finanzen (FM NRW) übermittelte dem zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags nunmehr am 17.02.2020 einen Sachstandsbericht (Vorlage 17/3033) zur aktuellen Abrufsituation. Aus diesem Dokument geht hervor, dass auch die für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellten Mittel durch die kommunalen Selbstverwaltungsträger vollständig abgerufen wurden. Die für das Jahr 2019 zur Verfügung gestellten Mittel können noch bis zum Jahresende 2020 abgerufen werden.
Die für das aktuelle Jahr 2020 zur Verfügung gestellten Mittel können allerdings nicht wie in den Vorjahren in das Folgejahr übertragen werden. Dies verhindert eine Vorgabe in § 2 Abs. 1 S. 5 des Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020). Spätestens bis zum Jahresende 2020 müssen also sämtliche noch verbleibenden Kontingente durch die Kommunen abgerufen werden. Nach Kenntnisstand der Geschäftsstelle des StGB NRW ist insoweit mit einer Fristenänderung durch das Land nicht zu rechnen.
Der Sachstandsbericht des FM NRW ist im Volltext unter https://is.gd/kyjAdY abrufbar.
Az.: 42.4.5-002/001