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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 574/1996 vom 05.12.1996
GVFG-Programm für Vorhaben des ÖPNV
Das Bundesministerium für Verkehr hat jetzt das Bundesprogramm 1996 bis 2000 für die Vorhaben des öffentlichen Personnahverkehrs nach § 6 I Gemeindefinanzierungsgesetz - GVFG - für die Alt- und die Neuländer aufgelegt. Von den für Investitionen verfügbaren Mitteln entfallen 75,8% auf die alten und 24,2% auf die neuen Bundesländer. Im Rahmen des Eisenbahnneuordnungsgesetzes wurde die Aufstockung der Finanzmittel von 3,28 Mrd. DM um 3 Mrd. DM auf 6,28 Mrd. DM auf das Jahr 1996 ausgedehnt. Ab 1997 gilt wieder der ursprüngliche Finanzrahmen von 3,28 Mrd. DM.
Ausgangspunkt für die Aufstellung des Bundesprogramms ist der gültige Finanzrahmen (in Mio. DM):
| 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | 2000 |
Altländer | 950,81 | 496,01 | 496,01 | 496,01 | 496,01 |
Neuländer | 303,55 | 158,35 | 158,35 | 158,35 | 158,35 |
Insgesamt: | 1.254,36 | 654,36 | 654,36 | 654,36 | 654,36 |
Das Programm ist am 19. Juni 1996 im Arbeitskreis "Verkehrsanlagen des ÖPNV" des Gemeinsamen Ausschusses des Bundes, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden beraten worden. Das gem. § 6 I GVFG erforderliche Benehmen mit den Bundesländern wurde hergestellt. Die Anlage enthält die Übersichten über die Verteilung der Mittel für alle Länder. Die Übersicht für Nordrhein-Westfalen ist in der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III/1 644-13