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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 394/2008 vom 26.05.2008
Hacker-Leitfaden der BITKOM
Der IT-Branchenverband BITKOM hat einen kostenlosen Leitfaden bereit gestellt, der Hinweise dazu geben soll, sich straffrei im Bereich der IT-Sicherheitsdienstleistungen zu bewegen. Durch die Änderungen im Strafgesetzbuch (§ 202c StGB, "Hackerparagraf") macht sich strafbar, wer IT-Werkzeuge herstellt oder einsetzt, die geeignet sind, sich unerlaubten Zugang zu Daten zu verschaffen. Diese Regelung wird kritisiert, weil sie denkbarerweise auch Sicherheitstests im Auftrag beinhaltet. Der kostenlose PDF-Leitfaden, der unter abrufbar www.bitkom.org/files/documents/Leitfaden_Hackertools_final.pdf (PDF, 523kB) ist, soll jetzt durch Kategorisierungen und Best Practices etwas Rechtssicherheit geben.
Az.: I/2 800-10